Minderjärige unter 16 Jahren haben in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu erscheinen und können nur in Verbindung mit einen Reisepass oder Personalausweis gepierct werden. Auch der Erziehungsberechtigte hat einen Ausweis mit zu führen. Ab 16 Jahren kann ein Jugendlicher selbstständig kommen, muss aber aber eine Einverständniserklärung und Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten mit sich führen.